Verantwortungsvolles Verhalten zur Sicherung einer guten Zusammenarbeit mit den Lieferanten
Boehringer Ingelheim nutzt ein umfangreiches Netzwerk an internationalen Lieferanten um Rohstoffe, Zwischenprodukte, Verpackungsmaterialien, technische Komponenten und Services zu beziehen, durch die wir unsere innovativen Medikamente weltweit anbieten können.
Um zu gewährleisten, dass sie unsere Werte und Prinzipien kennen und befolgen, haben wir einen Verhaltenskodex für Lieferanten („Supplier Code of Conduct; SuCoC“) entwickelt. Der SuCoC stellt eine einheitliche Mindestanforderung an das Verhalten von Lieferanten dar und vermittelt, was wir von unseren Lieferanten erwarten: Sie sollen ihr Geschäft auf ethische Weise führen, integer handeln, gesunde und sichere Arbeitsbedingungen gewährleisten und Menschenrechte sowie die Umwelt achten. Unser SuCoC basiert außerdem auf den von der Pharmaceutical Supply Chain Initiative (PSCI) veröffentlichten Prinzipien der pharmazeutischen Industrie sowie auf den zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen.
Durch die Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten zur Förderung verantwortungsvollen Verhaltens zielen wir darauf ab, Risiken zu minimieren und stabile langfristige Beziehungen zu schaffen. Aus diesem Grund konzentrieren wir uns bei der Auswahl von Lieferanten nicht ausschließlich auf die klassischen Prioritäten wie Qualität, Kosten und Lieferfähigkeit. Wir streben danach, Geschäftspartner zu wählen, die unsere sozialen und umweltpolitischen Werte teilen und unsere Sicherheitskultur, wie in unserem SuCoC beschrieben, anerkennen. Diese Faktoren spielen eine zunehmend wichtige Rolle bei der Integration, Auswahl und Qualifikation von Lieferanten und beinhalten auch risikobasierte Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsaudits („Environmental Health and Safety (EHS) audits“).
Wir erwarten von unseren Auftragnehmern und anderen Dritten, die auf unserem Betriebsgelände arbeiten, dass diese unsere EHS-Vorgaben erfüllen. Auftragnehmer müssen sicherstellen und nachweisen, dass sie allen anwendbaren Gesetzen, Regelungen und Bestimmungen vollständig gerecht werden. Darüber hinaus müssen sie auch allen standortspezifischen EHS-Anforderungen entsprechen. Auftragnehmer müssen darüber hinaus sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter und Nachunternehmer gemäß den EHS-Verfahren und Vorgaben von Boehringer Ingelheim geschult werden.