Transparenz bei der Zusammenarbeit mit Angehörigen der Fachkreise
Die Zusammenarbeit der Pharmahersteller mit Angehörigen der Fachkreise trägt entscheidend dazu bei, die Versorgung der Patienten zu verbessern.
Gemeinsam für neue Therapien
Um medizinische Innovationen hervorbringen zu können, arbeiten wir eng mit Ärzten, Kliniken, Patientenorganisationen und anderen Vertretern des Gesundheitswesens zusammen. Dabei profitieren wir und später auch die Patienten von den unterschiedlichen Expertisen der einzelnen Partner. In der Zusammenarbeit setzen wir auf Transparenz und klare Vorschriften. Selbstverständlich halten wir uns an bestehende Gesetze und Vorschriften, die das gemeinsame Handeln regeln. Dazu zählen auch Richtlinien zur Vergütung: Ärzte und andere Heilberufler erhalten von Boehringer Ingelheim stets eine Vergütung auf Basis des sogenannten fairen Marktwertes („Fair Market Value“). Er ist abhängig von der Art der Tätigkeit, der Fachkompetenz und dem jeweiligen Zeitaufwand.
Transparenz für mehr Vertrauen
Als Unternehmen, das Transparenz als feste Säule in seiner Unternehmenskultur verankert hat, achten wir bei allen unseren Kooperationen in allen Bereichen auf transparentes Handeln. Wir legen klar und deutlich offen, was wir tun. Dadurch schaffen wir Vertrauen – nicht nur zwischen uns und unseren Kooperationspartnern, sondern auch gegenüber der Öffentlichkeit. Aus diesem Grund unterstützen wir diverse Vorhaben, die mit Transparenz zu tun haben: Die Offenlegung der Zusammenarbeit mit Patientenorganisationen, die Offenlegung von klinischen Daten (Transparency and Publication of Clinical Study Date) und die Offenlegung von Leistungen an andere Kooperationspartner gemäß dem Patient Protection and Affordable Care Act (kurz: Sunshine Act) sowie dem EFPIA Disclosure Code.
All diese Vorhaben haben zum Ziel, transparentere Beziehungen zwischen Herstellern von Medikamenten und Ärzten, Krankenhäusern sowie Patientenorganisationen zu schaffen. Der Sunshine Act gilt als Vorlage für den Transparenzkodex der European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations (EFPIA) – dem europäischen Dachverband der pharmazeutischen Industrie.
Unsere Offenlegung im Rahmen des EFPIA Disclosure Code
Wir von Boehringer Ingelheim möchten die Transparenz und damit das Vertrauen zwischen uns und den Akteuren des Gesundheitswesens künftig noch weiter steigern. Deshalb haben wir uns dazu verpflichtet, Zahlungen und andere geldwerte Vorteile an Ärzte, andere Heilberufe sowie Organisationen des Gesundheitswesens offenzulegen. Die Veröffentlichung der Leistungen des Jahres 2015 erfolgt erstmalig bis zum 30. Juni 2016.
Bei jeglichen Kooperationen steht die Verbesserung der medizinischen Versorgung des Patienten im Zentrum. Daher hat der Verein „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.“ (FSA), dem wir, Boehringer Ingelheim, angehören, parallel zu den Berufsordnungen der Ärztekammern Verhaltenskodizes erlassen, die die Zusammenarbeit auf eine transparente und ethisch einwandfreie Basis stellen. Diese Verhaltenskodizes beachten wir als Mitglied des FSA bereits seit langem.
Unterstützung FSA-Transparenzkodex
Wir unterstützen die Umsetzung des FSA-Transparenzkodex, der vorsieht, die Leistungen der FSA-Unternehmen an Ärzte, Angehörige der Fachkreise und Organisationen des Gesundheitswesens nachvollziehbar zu machen.
Seit 2015 dokumentieren wir gemeinsam mit den FSA-Mitgliedsunternehmen alle mittelbaren und unmittelbaren Geldleistungen und vermögenswerten Leistungen an Angehörige der Fachkreise oder Organisationen des Gesundheitswesens aus den Bereichen:
- Forschung und Entwicklung
- Spenden und andere einseitige Sachleistungen
- Sponsoring und andere finanzielle Förderungen
- Einladungen zu Fortbildungsveranstaltungen
- Dienstleistungs- und Beratungshonorare
Dienstleistungs- und Beratungshonorare an Ärzte und Einladungen zu Fortbildungsveranstaltungen unter Nennung des individuellen Arztes werden veröffentlicht, sofern der Arzt zustimmt. Wenn diese Zustimmung nicht vorliegt, erfolgt eine aggregierte Veröffentlichung. Leistungen im Bereich Forschung und Entwicklung werden zusammengefasst dargestellt.
Angehörige der Fachkreise im Sinne des FSA-Transparenzkodex
Zu den Angehörigen der Fachkreise zählen Ärzte, Apotheker, alle Angehörigen medizinischer, zahnmedizinischer, pharmazeutischer oder sonstiger Heilberufe und sämtliche andere Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Humanarzneimittel verschreiben, anwenden oder mit diesen in erlaubter Weise Handel treiben. Ebenso vom Transparenzkodex betroffen sind medizinische Einrichtungen und Organisationen wie Krankenhäuser, Kliniken, Stiftungen, Universitäten und andere lehrende Institute, die ihren Sitz in Deutschland haben.
Um zu dem FSA-Transparenzbericht zu gelangen, klicken Sie bitte hier.
Hier finden Sie eine Übersicht über die lokalen Veröffentlichungen der Boehringer-Ingelheim-Tochtergesellschaften in Ländern mit EFPIA-Mitgliedsorganisationen.
Weiterführende Informationen