Arbeits- und Menschenrechte

Supplier Code of Conduct

Lieferanten sowie Zulieferer in der Versorgungskette müssen den Schutz der international verkündeten Menschenrechte (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 und Die Acht Fundamentalen Grundsätze der IAO) unterstützen und respektieren sowie sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen.

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Frei gewählte Beschäftigung

Lieferanten dürfen keine Zwangsarbeit, Sklavenarbeit, leibeigene Arbeit oder unfreiwillige Gefangenenarbeit oder andere Arten der Zwangsarbeit einsetzen. Niemand darf zur Abgabe von Reisepässen oder anderer rechtlicher Dokumente oder zur Zahlung einer Gebühr an den Arbeitgeber vor Arbeitsbeginn gezwungen werden.

Kinderarbeit und junge Arbeiter

Lieferanten dürfen keine Kinderarbeit einsetzen. Beschäftigungsverhältnisse mit unter 18-Jährigen dürfen nur ungefährliche Arbeiten umfassen (wie in ILO Convention bzw. IAO-Übereinkommen Nr. 138 und 182 definiert) und sind nur gestattet, wenn die jungen Mitarbeitenden das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter für die Beschäftigung erreicht haben oder nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind.

Antidiskriminierung

Lieferanten müssen ein Arbeitsumfeld bereitstellen, das frei von Belästigung und Diskriminierung ist. Diskriminierung aufgrund von ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Alter, Geschlecht oder geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, ethnischer Zugehörigkeit, Behinderungen, genetischen Informationen, Religion, ehemaliger Militärzugehörigkeit, politischer Überzeugung, Gewerkschaftsmitgliedschaft oder Familienstand wird nicht geduldet.

Faire Behandlung

Lieferanten müssen ein Arbeitsumfeld bereitstellen, das frei ist von grausamer und unmenschlicher Behandlung oder der Androhung dieser, einschließlich sexueller Belästigung, sexuellem Missbrauch, körperlicher Züchtigung, Beschimpfungen sowie psychischem oder physischem Zwang.

Löhne, Arbeitnehmerleistungen und Arbeitszeiten

Lieferanten müssen Mitarbeiter*innen rechtzeitig und gemäß geltender Lohngesetze bezahlen, einschließlich Mindestlöhnen, Überstunden, Verbot exzessiver Überstunden und vorgeschriebener Leistungen.

Vereinigungsfreiheit

Offene Kommunikation und direkte Gespräche mit Beschäftigten (und/oder ernannten Gewerkschaftlern falls zutreffend) zur Lösung von Problemen in Bezug auf den Arbeitsplatz oder Bezahlung wird gefördert. Lieferanten müssen das in lokalen Gesetzen festgelegte Arbeitsrecht respektieren, z.B. sich frei zu vereinigen, Gewerkschaften beizutreten oder nicht beizutreten, sich vertreten zu lassen und Betriebsräten beizutreten. Arbeiter*innen müssen in der Lage sein, offen mit dem Management über Arbeitsbedingungen zu sprechen, ohne Repressalien, Einschüchterungen oder Belästigung fürchten zu müssen.

Moderne Sklaverei

Wir sind uns bewusst, dass in jedem Land und in den meisten Fällen im Rahmen von Auftragnehmern und ihren Subunternehmern eine so genannte moderne Sklaverei stattfinden kann. Jede Form von Sklaverei ist mit unseren ethischen Grundlagen unvereinbar. Wir erwarten von unseren Lieferanten/Subunternehmen und ihren Zulieferern, dass sie gegen jede Form von Sklaverei kämpfen.

 

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