Gesundheit, Sicherheit und Umwelt
Supplier Code of Conduct
Lieferanten müssen eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung bereitstellen. Dies umfasst auch vom Unternehmen bereitgestellte Unterkünfte.
Arbeitnehmerschutz
Lieferanten müssen Mitarbeiter*innen jeden Geschlechts und Alters vor überhöhter Exposition durch chemische, biologische und physische Gefahren und körperlich fordernden Aufgaben am Arbeitsplatz und in Firmenunterkünften schützen. Es müssen geeignete Kontrollen, sichere Arbeitsverfahren, vorbeugende Instandhaltung und gebotene technische Vorkehrungen zur Minderung von Gesundheits- und Arbeitssicherheitsrisiken vorliegen. Können Gefahren auf diese Weise nicht angemessen beherrscht werden, so ist den Mitarbeiter*innen passende persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Gemäß kontinuierlichem Verbesserungsprogramm sind Schritte zur Unfallprävention zu bestimmen, zu bewerten und einzuleiten.
Prozesssicherheit
Lieferanten müssen Programme vorweisen, die einen ungewollten Austritt von chemischen oder biologischen Stoffen bei betrieblichen Abläufen und Prozessen verhindern oder mindern. Die Programme müssen auf die Anlagen bezogen risikogerecht sein.
Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr
Lieferanten müssen Notfallsituationen am Arbeitsplatz und in Unternehmensunterkünften identifizieren und bewerten, sowie deren Auswirkungen minimieren, durch Vorbeugung, Notfallpläne und Reaktionsverfahren.
Gefahreninformationen
Zur Unterweisung, Schulung und zum Schutz der Mitarbeitenden vor Gefahren müssen Sicherheitsinformationen in Bezug auf Gefahrstoffe * einschließlich pharmazeutischer Wirkstoffe und Zwischenprodukte verfügbar sein.
Lieferanten müssen umweltbewusst und effizient arbeiten und negative Umweltauswirkungen minimieren. Sie sind angehalten, natürliche Ressourcen zu erhalten und zu Nachhaltigkeit, Wiederverwendung und Recycling beizutragen und, wenn möglich, Gefahrstoffe zu vermeiden.
Umweltgenehmigungen
Lieferanten müssen alle geltenden Umweltvorschriften erfüllen. Alle nötigen Umweltgenehmigungen, -lizenzen, -informationszulassungen und -einschränkungen haben vorzuliegen und operative sowie Berichtsanforderungen sind zu befolgen.
Abfall und Emissionen
Lieferanten müssen Systeme haben, um sichere Handhabung, Beseitigung, Lagerung und Transport sowie Wiederverwendung oder Steuerung von Abfall, Luftemissionen und Abwasserableitungen abzusichern. Die Freisetzung von aktiven pharmazeutischen Produkten in die Umwelt (PIE) ist ein besonderes Anliegen und soll auf wissenschaftlich fundierte Standards minimiert werden. Abfälle, Abwasser oder Emissionen mit potenziell negativem Effekt auf die Gesundheit von Menschen oder die Umwelt müssen geeignet entsorgt, kontrolliert und vor Freisetzung in die Umwelt aufbereitet werden.
Leckagen und Freisetzungen
Lieferanten müssen über Systeme zur Verhütung und Minderung zufälliger Leckagen und Abgaben in die Umwelt verfügen, um negative Folgen für die lokale Bevölkerung zu verhindern.
Ressourceneinsatz, Dekarbonisierung und Rückverfolgbarkeit
Lieferanten sollen Maßnahmen zur Effizienzerhöhung und Verbrauchreduktion natürlicher Ressourcen ergreifen. Es ist ein System zum Erfassen und Minimieren von CO2-Emissionen gemäß dem Greenhouse Gas Protocol, (Protokoll über Treibhausgase) einzurichten. Auch die Herkunft kritischer Rohstoffe ist sorgfältig zu prüfen, um eine legale und nachhaltige Beschaffung zu fördern.
Referenzen
* Gemäß dem UN GHS (United Nations Globally Harmonized System)