Störfallvorsorge
Durch kontinuierliche Überprüfung und Optimierung der technischen Anlagen und Prozesse kommen wir ungeplanten Ereignissen im Unternehmen zuvor.
Um technische Anlagen und Prozesse sicher zu machen, muss die Wahrscheinlichkeit von Gefährdungen verringert werden. Dazu ist ein strukturiertes Vorgehen notwendig, das sich einerseits auf die Nutzung von sicherheitstechnischen Kennzahlen und andererseits auf fundiertem Wissen stützt.
Gefährdungen können durch stoffliche Eigenschaften, Betriebsbedingungen, Funktions- und Verfahrensabläufe sowie aufgrund materialtechnischer Auslegungen einer Anlage entstehen. Um Gefährdungen und Risiken so gering wie möglich zu halten, werden die Anlagen bei Boehringer Ingelheim nach dem „Stand der Sicherheitstechnik“ errichtet und betrieben.
Bevorzugt werden Prozesse inhärent, das heißt eigensicher, gestaltet. Erst wenn dies nicht mehr möglich ist, kommen anlagentechnische Gegenmaßnahmen zur Anwendung.
Störfallvorsorge
Der Werkstandort in Ingelheim ist gemäß Störfallverordnung ein Betriebsbereich der oberen Klasse. Wir nehmen diese Verpflichtung sehr ernst und haben Maßnahmen zur Vermeidung und Begrenzung von Ereignissen implementiert und in einem Sicherheitsbericht dokumentiert. Unserer Verpflichtung zur „Information über Sicherheitsmaßnahmen“ nach § 8a und §11 der Störfallverordnung kommen wir gewissenhaft nach. Die Vor-Ort-Begehung nach § 17 der Störfallverordnung erfolgte am 24.06.2021. Die ausführlichen Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan sind bei der Behörde einzusehen.
Hier können Sie unsere Broschüre "Sicherheit für unsere Nachbarn und Mitarbeiter" herunterladen:
Information der Öffentlichkeit nach §8a und §11 Störfallverordnung für den Betriebsbereich Ingelheim
Der Standort in Biberach ist gemäß Störfallverordnung ein Betriebsbereich der unteren Klasse. Wir nehmen die daraus resultierende Verpflichtung sehr ernst und haben Maßnahmen zur Vermeidung und Begrenzung von Ereignissen implementiert. Unserer Verpflichtung zur „Information der Öffentlichkeit“ nach § 8a der Störfallverordnung kommen wir gewissenhaft nach. Die letzte Vor-Ort-Begehung nach § 17 der Störfallverordnung fand am 27.09.2019 statt. Die ausführlichen Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan sind bei der Behörde einzusehen.
Unter folgendem Link können Sie unsere Broschüre "Sicherheit für unsere Nachbarn und Mitarbeiter“ herunterladen:
Information der Öffentlichkeit nach § 8a Störfallverordnung